Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Finanz Audit, Gutenbergstraße 10, 10117 Berlin (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Finanz- und Auditdienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Finanzberatung und des Finanzaudits gemäß der im jeweiligen Einzelvertrag festgelegten Leistungsbeschreibung.

2.2 Der genaue Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung, diesen AGB sowie etwaigen weiteren Vereinbarungen der Parteien.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertrags erfolgen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Unterlagen.

4.3 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und wird dadurch die Durchführung des Auftrags verzögert oder erschwert, so ist der Anbieter berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich nach den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Leistungserbringung

6.1 Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der anerkannten Grundsätze des jeweiligen Fachgebiets.

6.2 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte einzusetzen.

6.3 Terminangaben für die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.

7. Gewährleistung

7.1 Der Anbieter gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den anerkannten Grundsätzen des jeweiligen Fachgebiets.

7.2 Bei Mängeln der Leistung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Anbieter gerügt werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

9.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10. Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2 Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Durchführung des Vertrags und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

11.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

Stand: 04.08.2025